Nicht jede KI-Stimme ist automatisch ein Deepfake

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Doch wann müssen KI-generierte Stimmen in der Audiowerbung tatsächlich gekennzeichnet werden? Mit dieser Frage beschäftige ich mich in meinem aktuellen Gastbeitrag im MARKENARTIKEL.

Wer das Wort Deepfake hört, denkt vermutlich zuerst an geklonte Politikerstimmen, gefälschte Aussagen oder den Enkeltrick am Telefon. Doch wie sieht es mit einer synthetischen Stimme aus, die einen ganz normalen Radiospot spricht?

Genau hier herrscht in der Audiobranche noch immer Unsicherheit. Denn der Einsatz künstlicher Intelligenz allein löst noch keine Kennzeichnungspflicht aus.

Entscheidend ist nicht allein die Technik

Der EU AI Act unterscheidet zwischen KI-generierten Inhalten und solchen, die als Deepfake gelten können. Bei der Einordnung kommt es unter anderem darauf an, ob eine erkennbare Ähnlichkeit zu einer realen Person besteht und ob der Inhalt beim Publikum einen falschen Eindruck über seine Echtheit erwecken kann.

Eine vollständig synthetische Werbestimme ohne konkretes reales Vorbild ist deshalb nicht automatisch ein Deepfake. Anders kann es aussehen, wenn eine Stimme gezielt so eingesetzt wird, dass Zuhörer glauben könnten, eine bestimmte reale Person spreche.

Orientierung für Marken und Agenturen

Gemeinsam mit der RADIOZENTRALE habe ich an einer Umsetzungshilfe zur KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung gearbeitet. Sie soll Sendern, Vermarktern, Agenturen und Werbungtreibenden helfen, die gesetzlichen Anforderungen besser einzuordnen.

Für die aktuelle Ausgabe des MARKENARTIKEL habe ich das Thema aus Sicht der Markenkommunikation aufgegriffen. Auf drei Seiten geht es um die Abgrenzung zwischen synthetischen Stimmen und Deepfakes, mögliche Kennzeichnungspflichten und die Frage, wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.

Mein Fazit: Wir brauchen keine pauschalen Warnhinweise für jede KI-Stimme, sondern einen sorgfältigen Blick auf den jeweiligen Anwendungsfall. Denn nicht die Technologie allein entscheidet, sondern auch der Eindruck, den ein Inhalt beim Publikum hinterlässt.


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