AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen (Geschäftskunden)

 

1         Vertragspartner

Vertragspartner ist Frau Katharina Zeschke (im Folgenden Anbieter genannt), Schröders Koppel 15b, 21465 Reinbek und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

 

2         Vertragsgegenstand

2.1       Der Anbieter erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen zu der in der Preisliste vereinbarten Vergütung.

2.2       Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

2.3       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

 

3         Verträge und Angebote

3.1       Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter  zustande.

3.2       Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

 

4         Leistungen des Anbieters

4.1      Der Anbieter erbringt bei Vereinbarung Schulungs- und Beratungsleistungen für den Kunden an. Schulungen können als Präsenzveranstaltungen auch als Webinar und Online Schulungen durchgeführt werden.

4.2       Soweit die Schulungen als Webinar oder Onlineschulungen durchgeführt werden, stellt der Anbieter auf seiner Plattform dem Kunden die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, um an Online Schulungen oder Webinaren in virtuellen Konferenzräumen teilzunehmen sowie den Kontakt zwischen Anbieter und Teilnehmern zu ermöglichen. Nach Erhalt der vollständigen Zahlung erhält der Kunde die Zugangsdaten für das Webinar bzw. für die Online-Schulung.

4.3      Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

4.4      Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden. Der Anbieter übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde.

4.5.     Die Leistungen können einmalig, aber auch in Teilen erbracht werden oder auf Dauer angelegt sein.

 

5         Durchführung der Dienstleitung

5.1       Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart.

5.2      In den Verträgen genannte Leistungstermine oder–fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

5.2       Der Anbieter erbringt die Leistung selbst oder durch geeignete Mitarbeiters. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters besteht nicht.

5.3       Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.4       Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter des Anbieters nicht weisungsbefugt.

 

6         Mitwirkungsleistungen  des Kunden

6.1       Der Kunde hat alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere, dass der Kunde: 

  1. sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht;
  2. dem Anbieter bzw. seinen Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt;
  3. dem Anbieter und seinen Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig und richtig zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind;
  4. die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Webinar oder einer Online-Schulung (wie z.B. eine DSL-Verbindung, einem Internetbrowser nach aktuellem Stand der Technik) beistellt;
  5. die Zugangsdaten für das Webinar bzw. für die Online-Schulung geheim hält, diese nicht an unberechtigte Dritte weitergibt und sie vor deren Zugriff schützt;
  6. garantiert, dass er auf der Plattform, in den Webinaren und in den sonstigen Online-Veranstaltungen keine Angaben trifft, Äußerungen tätigt, Dateien einstellt oder Inhalte vermittelt, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, die Rechte Dritter verletzen oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren.

6.2.    Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Des Weiteren stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass er die Plattform rechtswidrig nutzt.

 

7         Nutzungsrechte

7.1       An den jeweiligen Inhalten des Webinars und der Online-Schulungen erhält der Kunde ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, einfaches, nicht unterlizenzierbares  und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung, gleichgültig ob in digitaler oder analoger Form, ist nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Handlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

7.2       An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbringt und dem Kunden übergibt, räumt er dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Vergütung das nicht ausschließliche,  nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu nutzen.

Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

 

8         Eigentumsvorbehalt

Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch den Anbieter frei widerruflich eingeräumt.

 

9         Vergütung und Fälligkeit

9.1       Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

9.2       Bei Vertragsschluss werden die allgemein gültigen Preise des Anbieters  zugrunde gelegt (Preisliste).

9.3       Soweit die Vergütung nach Aufwand berechnet wird, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei. Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht nach 28 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und der Anbieter im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

9.4       Zusätzlich zur Vergütung berechnet der Anbieter entstandene Reisekosten. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

9.5       Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens vierzehn Tage (14) nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.

9.6       Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem Anbieter die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

9.7       Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10        Verzug

10.1     Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung  bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

10.2     Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Anbieter vorbehalten.

 

11 Haftung

11.1     Der Anbieter übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Brauchbarkeit und Aktualität der Inhalte soweit gesetzlich zulässig.

11.2     Im Übrigen haftet der Anbieter dem Kunden stets

  1. für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
  2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben und
  3. nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

11.3     Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist hierbei bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Insgesamt ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden auf  5.000 Euro pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 10.000 Euro begrenzt. Die Haftung gemäß Ziffer 11.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.

11.4     Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 11.3.

11.5     Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des gegen den Anbieter gelten die Ziffern 11.1 bis 11.4 entsprechend.

 

12        Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

Der Anbieter ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

 

13       Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1     Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13.2     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.3     Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.

13.4     Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

 

14 Geheimhaltung

Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. Der Anbieter ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

 

15       Höhere Gewalt

15.1     Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

15.2     Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Anbieter auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

15.3     Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

16 Sonstige Bedingungen

16.1     Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.

16.2     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Reinbek. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

16.3     Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf einen Dritten übertragen.

16.4     Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: 16. Januar 2023

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